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Versicherungen für Selbstständige: Optimal gegen Risiken absichern

Kommt es während der Arbeit zu einem Schaden, kann das verheerende finanzielle Folgen für Selbstständige (Gewerbetreibende oder Freiberufler) haben. Deshalb ist ein ausreichender Versicherungsschutz unverzichtbar. Welche Versicherungen für Selbstständige besonders wichtig sind, hängt immer von der individuellen Risikosituation des Unternehmens ab. Pauschalisierende Aussagen sind daher mit Vorsicht zu genießen.

Illustration Info

Dennoch gibt es drei elementare Schadensarten, die Risiken in jedem Fall absichern sollten:

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 19.12.2024

Beratung durch *** war sehr gut und unkompliziert
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.777 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 20.12.2024

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1. Haftpflichtversicherung für Selbstständige

Gewerbliche Haftpflicht­versicherungen greifen immer dann, wenn ein Selbst­ständiger oder einer seiner Mitarbeiter einen Schaden bei anderen, zum Beispiel bei Kunden oder Geschäfts­partnern, verursacht. Je nachdem, um was für einen Schaden es sich handelt, springen unterschiedliche Versicherungen für Selbstständige ein.

Risiko Personen- und Sachschaden:

Besteht bei Betrieben das Risiko, Personen zu verletzen oder fremdes Eigentum zu beschädigen, ist eine Betriebs­haftpflicht die richtige Versicherung für Selbst­ständige. Das ist zum Beispiel im Handwerk, Einzel­handel, Heilwesen sowie in der Schönheits­branche der Fall. Nachfolgend ein Schadens­beispiel:

  • Kopfverletzung: Ein Dachdecker arbeitet auf einem Außen­gerüst und hat einen Stapel Ziegel neben sich platziert. Er stößt versehentlich dagegen und ein Ziegel fällt hinunter. Ein Passant wird am Kopf getroffen und dabei schwer verletzt. Der Dachdecker muss dafür haften. Arzt­rechnungen, Schmerzens­geld sowie Renten­zahlungen trägt die betriebliche Haftpflicht.

Risiko: Vermögensschäden

Besteht das Risiko, einen Kunden finanziell zu schädigen, ist eine Vermögens­schadenhaftpflicht nötig. Folglich ist diese Absicherung für Freiberufler wie beispiels­weise für Architekten, Ärzte, Unternehmens­berater oder Steuer­berater besonders empfehlens­wert. Nachfolgend ein Schadens­beispiel:

  • Druckfehler: Eine Werbe­agentur soll für eine Einzelhandels­kette eine Anzeige mit einer Rabatt­aktion schalten. Durch einen Fehler werden aus den angebotenen 30 Prozent 50 Prozent Rabatt. Die Werbeagentur bemerkt den Fehler erst, als die Anzeige bereits gedruckt und veröffentlicht ist. Die Einzelhandels­kette verlangt Schadens­ersatz für den Mehr­aufwand sowie den Imageschaden.

Rundum absichern mit dem Kombi­paket

Um optimal abgesichert zu sein, empfehlen wir, dass Sie als Selbst­ständiger sich gegen alle genannten Haftpflicht-Risiken versichern. Eine Berufs­haftpflicht kombiniert Betriebs- und Vermögens­schaden­haftpflicht und sichert Sie so gegen alle möglichen Haftpflicht-Szenarien umfassend ab.

Sonder­kündigungs­recht Ihrer Betriebs­haftpflicht bei Geschäfts­aufgabe

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.

Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

2. Inhaltsversicherung für Selbstständige

Eine Geschäfts­inhalts­versicherung wird zum Schutz der eigenen Vermögens­gegenstände abgeschlossen. So können Selbstständige ihre Büro­einrichtung, EDV-Geräte, Waren und Lagerbestände absichern. Sollte es zum Schaden kommen, ersetzt die Versicherung für Selbstständige die beschädigten Gegenstände. Bedingung ist, dass der Schaden durch eine der folgenden Gefahren verursacht wurde:

  • Feuer
  • (Leitungs-)Wasser
  • Sturm/Hagel
  • Einbruch­diebstahl

Versichert werden sollte der tatsächliche Wert der Gegenstände, damit im Schadensfall keine Unterversicherung besteht. Ist die Versicherungs­summe zu niedrig angesetzt, kann es sein, dass die entstandenen Kosten nicht vollständig übernommen werden. Insbesondere Gastronomie­betrieben, Friseursalons, Kosmetik­studios sowie Ingenieur­büros wird der Abschluss dieser Versicherung empfohlen, da Selbst­ständige in diesen Branchen in der Regel eine teure und umfassende Ausstattung besitzen. Des Weiteren empfehlen wir, einen Tarif zu wählen, der eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung mit einschließt. Sollten Sie beispiels­weise aufgrund eines Feuers Ihren Betrieb vorübergehend schließen müssen, kommt dieser Baustein für mögliche Umsatz­einbußen Ihrerseits auf.

Schadensbeispiele

Brand in der Werkstatt

Brand in der Werkstatt

Der Auszubildende eines Hand­werkers kocht sich nachmittags einen Tee. Danach vergisst er, den Wasser­kocher auszustecken. Das Gerät ist schon etwas in die Jahre gekommen und verursacht nachts einen Kurz­schluss, der wiederum einen Brand auslöst. Große Teile der Werkstatt brennen aus. Die Inhalts­versicherung des Handwerkers ersetzt die zerstörte Einrichtung zum Neuwert.

Einbruch im Café

Einbruch im Café

Nachts brechen Unbekannte in ein Café ein und Räumen die Kasse leer. Zudem randalieren Sie und zerstören sowohl die Einrichtung, als auch wertvolle Küchen­geräte. Die Inhalts­versicherung inklusive Betriebs­unterbrechungs­versicherung der Café-Besitzerin übernimmt sowohl den Sach­schaden, als auch die Umsatz­einbußen, die durch die vorübergehende Schließung des Cafés entstanden sind.

3. Rechtsschutz­versicherung für Selbstständige

Die Rechts­schutz­versicherung für Selbst­ständige leistet bei juristischen Auseinander­setzungen, zum Beispiel mit Mitarbeitern oder dem Vermieter der Geschäfts­räume, umfassende Hilfe. Angefangen bei der ersten Konsultation eines Anwalts bis hin zum Streit­fall vor Gericht – anfallende Kosten, etwa für einen laufenden Prozess, Gutachter oder Zeugen – werden von der Rechts­schutz für Selbst­ständige übernommen. Die Gewerbliche Rechts­schutz­versicherung kann im Baukasten­system individuell abgeschlossen werden. Der Firmen­rechtsschutz, der beispiels­weise den Steuer­rechtsschutz beinhaltet stellt die Basis dar und ist in jeder Gewerbe­rechts­schutz­versicherung für Selbst­ständige enthalten. Folgende Bausteine können optional hinzugebucht werden:

  • Arbeits­rechtsschutz, z. B. Kündigungs­schutzklage
  • Verkehrs­rechtsschutz, z. B. Schuldfrage eines Verkehrs­unfalls auf dem Arbeitsweg
  • Immobilien­rechts­schutz, z. B. zu hohe Betriebs­kosten­abrechnung
  • Firmenvertrags­rechts­schutz, z. B. ausbleibende Honorar­zahlungen
  • Erweiterter Strafrechts­schutz, z. B. Abwehr von Betrugs­vorwürfen

Schadensbeispiele

Streit mit Vermieter

Streit mit Vermieter

Sie erhalten die Betriebs­kosten­abrechnung für Ihre gemieteten Büro­räume. Diese fällt Ihres Erachtens viel zu hoch aus. Es kommt zum Rechts­streit. Leider geben die Richter Ihrem Vermieter recht. Sie müssten die Gerichts­kosten tragen, doch der Gewerbe­rechtsschutz für Selbst­ständige übernimmt.

Streit nach Verkehrsunfall

Streit nach Verkehrsunfall

Sie sind auf dem Weg zu einem Kunden, als Sie auf einer Kreuzung mit einem anderen Wagen kollidieren. Sowohl Sie als auch der andere Fahrer weisen die Schuld von sich. Der Fall landet vor Gericht. Ein Gutachter bestätigt, dass der andere Fahrer Vorfahrt hatte. Für die Gerichts- und Gutachter­kosten kommt Ihre Versicherung auf.

4. Versicherungen für Selbstständige: Kosten und Leistungen vergleichen

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Mit dem kostenfreien Online-Rechner von Finanzchef24 können Sie die Gewerbe­versicherungen für Selbst­ständige von 46 renommierten Versicherern vergleichen und direkt online abschließen. Auf Basis Ihrer Angaben sucht unser Online-Rechner passgenaue Tarife der verschiedenen Versicherer und listet diese anschießend übersichtlich auf. So können Sie in Ruhe die verschiedenen Leistungen und Preise miteinander vergleichen. So finden Sie garantiert das beste Preis-Leistungs-Angebot für Ihren Bedarf. Ist Ihr Wunsch­tarif dabei, können Sie sich ein unverbindliches Angebot zuschicken lassen oder direkt online abschließen.

Experten­beratung zu Versicherungen und Betreuung bei Versicherungs­wechsel

"Sind Sie sich unsicher, welche Firmen­versicherungen Sie wirklich benötigen? Dann rufen Sie uns unter unserer Service­nummer 089 716 772 999 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: service@finanzchef24.de. Außerdem führen wir für Sie gern auf Anfrage eine kostenfreie Bedarfsanalyse durch.

Sie möchten Ihre Gewerbe­versicherung wechseln? Auch hierbei unterstützen wir Sie. Ob bessere Leistungen und/oder ein günstigerer Tarif von bis zu 40% - wir finden das passende Angebot. Auf Wunsch übernehmen wir sogar die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer."

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