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Kommt es während der Arbeit zu einem Schaden, kann das verheerende finanzielle Folgen für Selbstständige (Gewerbetreibende oder Freiberufler) haben. Deshalb ist ein ausreichender Versicherungsschutz unverzichtbar. Welche Versicherungen für Selbstständige besonders wichtig sind, hängt immer von der individuellen Risikosituation des Unternehmens ab. Pauschalisierende Aussagen sind daher mit Vorsicht zu genießen.
Gewerbliche Haftpflichtversicherungen greifen immer dann, wenn ein Selbstständiger oder einer seiner Mitarbeiter einen Schaden bei anderen, zum Beispiel bei Kunden oder Geschäftspartnern, verursacht. Je nachdem, um was für einen Schaden es sich handelt, springen unterschiedliche Versicherungen für Selbstständige ein.
Besteht bei Betrieben das Risiko, Personen zu verletzen oder fremdes Eigentum zu beschädigen, ist eine Betriebshaftpflicht die richtige Versicherung für Selbstständige. Das ist zum Beispiel im Handwerk, Einzelhandel, Heilwesen sowie in der Schönheitsbranche der Fall. Nachfolgend ein Schadensbeispiel:
Besteht das Risiko, einen Kunden finanziell zu schädigen, ist eine Vermögensschadenhaftpflicht nötig. Folglich ist diese Absicherung für Freiberufler wie beispielsweise für Architekten, Ärzte, Unternehmensberater oder Steuerberater besonders empfehlenswert. Nachfolgend ein Schadensbeispiel:
Um optimal abgesichert zu sein, empfehlen wir, dass Sie als Selbstständiger sich gegen alle genannten Haftpflicht-Risiken versichern. Eine Berufshaftpflicht kombiniert Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht und sichert Sie so gegen alle möglichen Haftpflicht-Szenarien umfassend ab.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Eine Geschäftsinhaltsversicherung wird zum Schutz der eigenen Vermögensgegenstände abgeschlossen. So können Selbstständige ihre Büroeinrichtung, EDV-Geräte, Waren und Lagerbestände absichern. Sollte es zum Schaden kommen, ersetzt die Versicherung für Selbstständige die beschädigten Gegenstände. Bedingung ist, dass der Schaden durch eine der folgenden Gefahren verursacht wurde:
Versichert werden sollte der tatsächliche Wert der Gegenstände, damit im Schadensfall keine Unterversicherung besteht. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, kann es sein, dass die entstandenen Kosten nicht vollständig übernommen werden. Insbesondere Gastronomiebetrieben, Friseursalons, Kosmetikstudios sowie Ingenieurbüros wird der Abschluss dieser Versicherung empfohlen, da Selbstständige in diesen Branchen in der Regel eine teure und umfassende Ausstattung besitzen. Des Weiteren empfehlen wir, einen Tarif zu wählen, der eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einschließt. Sollten Sie beispielsweise aufgrund eines Feuers Ihren Betrieb vorübergehend schließen müssen, kommt dieser Baustein für mögliche Umsatzeinbußen Ihrerseits auf.
Der Auszubildende eines Handwerkers kocht sich nachmittags einen Tee. Danach vergisst er, den Wasserkocher auszustecken. Das Gerät ist schon etwas in die Jahre gekommen und verursacht nachts einen Kurzschluss, der wiederum einen Brand auslöst. Große Teile der Werkstatt brennen aus. Die Inhaltsversicherung des Handwerkers ersetzt die zerstörte Einrichtung zum Neuwert.
Nachts brechen Unbekannte in ein Café ein und Räumen die Kasse leer. Zudem randalieren Sie und zerstören sowohl die Einrichtung, als auch wertvolle Küchengeräte. Die Inhaltsversicherung inklusive Betriebsunterbrechungsversicherung der Café-Besitzerin übernimmt sowohl den Sachschaden, als auch die Umsatzeinbußen, die durch die vorübergehende Schließung des Cafés entstanden sind.
Die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige leistet bei juristischen Auseinandersetzungen, zum Beispiel mit Mitarbeitern oder dem Vermieter der Geschäftsräume, umfassende Hilfe. Angefangen bei der ersten Konsultation eines Anwalts bis hin zum Streitfall vor Gericht – anfallende Kosten, etwa für einen laufenden Prozess, Gutachter oder Zeugen – werden von der Rechtsschutz für Selbstständige übernommen. Die Gewerbliche Rechtsschutzversicherung kann im Baukastensystem individuell abgeschlossen werden. Der Firmenrechtsschutz, der beispielsweise den Steuerrechtsschutz beinhaltet stellt die Basis dar und ist in jeder Gewerberechtsschutzversicherung für Selbstständige enthalten. Folgende Bausteine können optional hinzugebucht werden:
Sie erhalten die Betriebskostenabrechnung für Ihre gemieteten Büroräume. Diese fällt Ihres Erachtens viel zu hoch aus. Es kommt zum Rechtsstreit. Leider geben die Richter Ihrem Vermieter recht. Sie müssten die Gerichtskosten tragen, doch der Gewerberechtsschutz für Selbstständige übernimmt.
Sie sind auf dem Weg zu einem Kunden, als Sie auf einer Kreuzung mit einem anderen Wagen kollidieren. Sowohl Sie als auch der andere Fahrer weisen die Schuld von sich. Der Fall landet vor Gericht. Ein Gutachter bestätigt, dass der andere Fahrer Vorfahrt hatte. Für die Gerichts- und Gutachterkosten kommt Ihre Versicherung auf.
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